In der Schweiz kannst du schon mit 17 Jahren hinter dem Steuer sitzen. Das klingt verlockend, und das ist es auch: Je früher du mit dem Fahren anfängst, desto mehr Routine und Sicherheit sammelst du vor der Prüfung. Aber das begleitete Fahren mit 17 hat klare Regeln, die du kennen solltest, damit aus dem frühen Start kein unerwartetes Problem wird. Hier findest du alles Wichtige kompakt zusammengefasst.
Lernfahrausweis beantragen und loslegen
Den Lernfahrausweis kannst du zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag beantragen. Du gehst damit zu deinem kantonalen Strassenverkehrsamt, bringst ein Passfoto, deinen Ausweis und das ausgefüllte Anmeldeformular mit. Ausserdem brauchst du eine ärztliche Sehkontrolle, meistens beim Optiker oder Augenarzt. Die Kosten für den Lernfahrausweis liegen je nach Kanton zwischen 30 und 60 Franken. Sobald der Lernfahrausweis da ist und du 17 bist, darfst du mit dem Fahren beginnen. Ein wichtiger Punkt: Du musst die Theorieprüfung nicht zwingend bestehen, bevor du Fahrstunden nimmst. Du kannst Begleitfahrten und Fahrstunden problemlos parallel absolvieren, das ist so vorgesehen. Allerdings musst du die Theorieprüfung spätestens 12 Monate nach Ausstellung des Lernfahrausweises bestanden haben, sonst verfällt er und du musst den gesamten Prozess neu beginnen.
Wer darf dich begleiten?
Beim begleiteten Fahren ausserhalb von Fahrstunden braucht die Begleitperson bestimmte Voraussetzungen. Sie muss mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis Kategorie B besitzen, und darf keinen Führerausweisentzug laufen haben. Die Begleitperson sitzt auf dem Beifahrersitz und ist mitverantwortlich für die Fahrt. Sie kann nicht einfach telefonieren oder schlafen. Wichtig: Wenn du ohne Begleitperson fährst, aber noch keine Prüfung bestanden hast, fährst du ohne gültigen Ausweis. Das ist eine schwere Verkehrsregelverletzung mit entsprechenden Konsequenzen, bis hin zum verzögerten Prüfungsantritt. Auch für die Begleitperson gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
- Fahre so viel wie möglich in verschiedenen Situationen: Stadtverkehr, Nacht, Regen, Autobahn.
- Lass deine Begleitperson Feedback geben, aber fahr nach den Anweisungen deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers.
- Dokumentiere deine Begleitfahrten, manche Fahrschulen und Experten fragen danach.
- Nutze die Zeit vor der Prüfung, um möglichst viele verschiedene Strassenverhältnisse zu erleben.
- Bereite dich auch auf Nachtfahrten vor, denn schlechte Sicht ist eine eigene Herausforderung.
Warum früh anfangen ein echter Vorteil ist
Studien aus der Schweiz und dem benachbarten Ausland zeigen, dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die viele begleitete Stunden gesammelt haben, sicherer durch die ersten Jahre als Autofahrende kommen. Es geht nicht nur darum, die Prüfung zu bestehen, sondern darum, echte Routine zu entwickeln, die auch in unerwarteten Situationen funktioniert. Wer 50 oder 100 Stunden hinter dem Steuer gehabt hat, bevor die Prüfung stattfindet, fährt entspannter, reagiert in Stresssituationen besser und macht weniger kritische Fehler in den ersten Jahren nach der Prüfung. Begleitetes Fahren ist also kein Ersatz für professionelle Fahrstunden, sondern eine wertvolle Ergänzung, die langfristig wirklich einen Unterschied macht.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich den Lernfahrausweis in der Schweiz beantragen?
Du kannst den Lernfahrausweis zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragen. Fahren darfst du damit aber erst ab deinem tatsächlichen 17. Geburtstag.
Welche Voraussetzungen braucht die Begleitperson beim Lernfahren mit 17?
Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis Kategorie B besitzen und darf keinen laufenden Ausweisentzug haben. Sie muss auf dem Beifahrersitz sitzen und nüchtern sein.
Muss ich die Theorieprüfung bestehen, bevor ich Fahrstunden nehmen kann?
Nein. Du kannst Fahrstunden und begleitete Fahrten schon nehmen, sobald du den Lernfahrausweis hast. Die Theorieprüfung muss aber spätestens 12 Monate nach Ausstellung des Lernfahrausweises bestanden sein, sonst verliert er seine Gültigkeit.