In der Schweiz darf man schon mit 17 Jahren hinter dem Steuer sitzen. Je früher man mit dem Fahren beginnt, desto mehr Routine sammelt man vor der Prüfung, und desto sicherer fährt man danach. Begleitetes Fahren mit 17 hat aber klare Regeln, die man kennen sollte.
Voraussetzungen auf einen Blick
| Bedingung | Detail |
|---|---|
| Mindestalter Antrag LFA | 2 Monate vor dem 17. Geburtstag |
| Fahren erlaubt ab | 17. Geburtstag (immer mit Begleitperson, nach bestandener Theorieprüfung und Erhalt des Lernfahrausweises) |
| Theorieprüfung | Eine bestandene Theorieprüfung ist unbeschränkt gültig |
| Alleinfahren möglich ab | 18 Jahren (nach bestandener Fahrprüfung) |
| Begleitperson: Mindestalter | 23 Jahre |
| Begleitperson: Führerausweis B seit | Mindestens 3 Jahren, kein laufender Entzug |
Den Lernfahrausweis beantragen
Der Lernfahrausweis kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Du brauchst: Nothilfeausweis, Sehtest-Bescheinigung, Passfoto und Ausweiskopie. Die Gebühr liegt je nach Kanton bei CHF 30 bis 60. Nach 10 bis 20 Werktagen kommt der Ausweis per Post.[1]
Was die Begleitperson darf und muss
Die Begleitperson sitzt auf dem Beifahrersitz und trägt Mitverantwortung für die Fahrt. Sie darf während der Fahrt nicht schlafen, telefonieren oder anderweitig unaufmerksam sein. Rechtlich ist sie keine Fahrlehrerin und gibt daher nur informelle Hinweise. Widersprüchliche Anweisungen zwischen Begleitperson und Fahrlehrer können Verwirrung stiften. Als Faustregel gilt: In technischen Fähigkeiten folgt man dem Fahrlehrer, in der Praxis zuhause der Begleitperson, wenn sie ruhig und konstruktiv ist.
Privatfahrzeuge brauchen keine Doppelpedale. Die Begleitperson kann also nur verbal eingreifen. Das ist ein guter Grund, die ersten privaten Fahrten auf ruhige Strassen zu beschränken, bis die Grundsicherheit sitzt.
So nutzt du die Zeit mit 17 optimal
Begleitetes Fahren ist der stärkste Hebel, den ein 17-Jähriger hat, um die spätere Stundenzahl in der Fahrschule zu reduzieren und nach der Prüfung sicherer zu fahren.[2] Konkrete Empfehlungen:
- Möglichst viele verschiedene Situationen abdecken: Stadtverkehr, Überlandstrassen, Autobahn, Regen, Nacht.
- Kurze Absprache vor jeder Fahrt: Was üben wir heute? Wo soll besonders hingeschaut werden?
- Fahrlehrer nach jeder privaten Fahrt informieren. So kann er im Unterricht gezielt anknüpfen.
- Keine schlechten Gewohnheiten einschleifen lassen. Wenn die Begleitperson etwas sieht, das falsch ist, sofort ansprechen, nicht schweigen, um keinen Stress zu erzeugen.
Alles über Voraussetzungen, erlaubte Fahrzeuge und konkrete Tipps fürs private Üben: Private Übungsfahrten in der Schweiz.
Quellen
- Schweizerische Eidgenossenschaft. (2024). Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), SR 741.51. Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2423_2423_2423/de
- bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. (2023). Junge Fahrende: Unfallrisiko und Massnahmen. bfu. https://www.bfu.ch/de/ratgeber/strassenverkehr/junge-fahrende
Häufige Fragen
Ab wann kann ich den Lernfahrausweis in der Schweiz beantragen?
Du kannst den Lernfahrausweis zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Fahren darfst du damit aber erst ab deinem tatsächlichen 17. Geburtstag.
Welche Voraussetzungen braucht die Begleitperson beim Lernfahren mit 17?
Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis Kategorie B besitzen und darf keinen laufenden Ausweisentzug haben. Sie muss auf dem Beifahrersitz sitzen und nüchtern sein.
Muss ich die Theorieprüfung bestehen, bevor ich Fahrstunden nehmen kann?
Ja, die Theorieprüfung muss bestanden sein, bevor du den Lernfahrausweis erhältst und Fahrstunden nehmen kannst.