Mit 75 Jahren beginnt in der Schweiz ein neues Kapitel in Sachen Fahrerlaubnis. Nicht weil ältere Fahrer automatisch unsicherer sind, sondern weil das Gesetz ab diesem Alter eine regelmässige Überprüfung der Fahrtauglichkeit vorschreibt. Was viele nicht wissen: Diese Untersuchung ist keine Schikane, sondern ein wichtiger Schritt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden, einschliesslich der Seniorinnen und Senioren selbst.
Was wird untersucht?
Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ab 75 wird von einem Vertrauensarzt oder einer anerkannten medizinischen Fachperson durchgeführt. Sie umfasst mehrere Bereiche: Sehschärfe und Gesichtsfeld, Reaktionsvermögen, kognitive Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Orientierung) sowie allgemeiner Gesundheitszustand und aktuelle Medikamente. Der Arzt oder die Ärztin fragt auch nach chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herzproblemen oder neurologischen Beschwerden, die die Fahrsicherheit beeinflussen könnten. Wer Brillenträger ist, sollte unbedingt mit korrekter Sehhilfe erscheinen. Das Ergebnis wird dem kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet, das dann entscheidet, ob der Führerschein uneingeschränkt verlängert wird oder ob Auflagen wie Nachtfahrverbote oder Pflicht zu Automatikgetriebe erteilt werden.
Wie oft und wie lange gilt die Prüfung?
Ab dem 75. Geburtstag gilt ein Zweijahresrhythmus: alle zwei Jahre muss die Fahrtauglichkeit neu bestätigt werden. Die Untersuchung muss innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der aktuellen Gültigkeitsdauer gemacht werden. Wer die Untersuchung vergisst oder zu spät macht, riskiert, dass sein Führerschein automatisch ungültig wird. Es lohnt sich, den Termin direkt nach dem letzten Besuch im Kalender einzutragen. Die Kosten für die Untersuchung trägt die fahrzeuglenkende Person selbst. Je nach Arzt und Umfang der Untersuchung können das zwischen 100 und 300 Franken sein. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten in der Regel nicht.
Was passiert bei einem negativen Ergebnis?
Ein negatives Ergebnis bedeutet nicht zwingend das Ende der Fahrkarriere. Das Strassenverkehrsamt kann Auflagen erteilen, anstatt den Ausweis direkt zu entziehen. Mögliche Auflagen umfassen:
- Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugkategorien (z.B. nur Automatikgetriebe)
- Eingeschränktes Fahrgebiet oder Fahrverbot bei Dunkelheit
- Pflicht zu regelmässigen Fahrkursen oder Fahrproben mit einem Experten
- Kürzere Überprüfungsintervalle als die regulären zwei Jahre
Wer unsicher ist, ob er noch sicher unterwegs ist, kann freiwillig einen Fahrkurs belegen, bevor die offizielle Untersuchung fällig wird. Fahrschule Buri bietet hierzu individuelle Beratung an, melde dich einfach über Kontakt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Pflicht zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung in der Schweiz?
In der Schweiz müssen Fahrzeuglenker ab dem 75. Lebensjahr alle zwei Jahre ihre Fahrtauglichkeit von einem Arzt bestätigen lassen. Das Ergebnis wird dem kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet.
Wer bezahlt die Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren?
Die Kosten trägt die betroffene Person selbst. Je nach Arzt und Untersuchungsumfang sind das zwischen 100 und 300 Franken. Die obligatorische Krankenkasse übernimmt diese Kosten in der Regel nicht.
Was passiert, wenn ich die Untersuchung vergesse oder zu spät mache?
Wird die Fahrtauglichkeitsuntersuchung nicht rechtzeitig durchgeführt, erlischt die Gültigkeit des Führerscheins automatisch. Du darfst dann kein Fahrzeug mehr lenken, bis die Untersuchung nachgeholt und das Strassenverkehrsamt informiert wurde.