Halteverbot und Parkverbot: Für viele klingt das gleich. Ist es aber nicht. Der Unterschied ist rechtlich bedeutsam, und wer ihn nicht kennt, riskiert eine Busse oder sogar das Abschleppen seines Fahrzeugs. Das Gute ist: Die Regeln sind logisch aufgebaut, man muss sie nur einmal verstehen.
Was bedeutet Parkverbot?
Beim Parkverbot darfst du kurz halten, aber nicht parkieren. Das bedeutet: Kurze Stopps zum Ein- und Aussteigen, zum Einladen oder Entladen sind erlaubt, sofern du das Fahrzeug nicht verlässt oder die Person, die ein- oder aussteigt, sofort weg ist. Parkieren heisst, das Fahrzeug abstellen und weggehen. Das ist beim Parkverbot verboten. Das gelbe unterbrochene Zickzack-Signal oder das Zeichen "Parkieren verboten" (runder blauer Kreis mit rotem Rand und rotem Schrägstrich) markieren Parkverbotszonen. Manchmal sind diese mit Zusatztafeln versehen, die die Zeiten oder Ausnahmen angeben, zum Beispiel "Ausgenommen Lieferwagen" oder Zeitfenster wie "Mo-Sa 7:00-19:00".
Was bedeutet Halteverbot?
Das Halteverbot ist strenger. Hier darfst du weder halten noch parkieren. Auch kurze Stopps zum Ein- und Aussteigen sind verboten. Das Signal für das Halteverbot ist ein durchgehender gelber Zickzack auf dem Boden oder das entsprechende Strassensignal. Typische Zonen mit Halteverbot sind:
- Direkt vor Feuerwehrzufahrten und Notausgängen
- Auf Radwegen oder Trottoirs (ausser speziell erlaubt)
- Im Bereich von Bushaltestellen
- In Tunneln und auf Brücken
- Auf Überholspuren und Standstreifen
Was kostet ein Verstoss?
In der Schweiz kosten Verstösse gegen das Parkverbot in der Regel zwischen 40 und 120 Franken, je nach Gemeinde und Dauer. Verstösse gegen das Halteverbot sind teurer und können zusätzlich zum Abschleppen führen. Die Abschleppkosten können mehrere Hundert Franken betragen, dazu kommt die Gebühr für das Freikaufen des Fahrzeugs aus dem Abschleppgelände. Grundregel: Im Zweifelsfall weiterfahren. Wenn du nicht sicher bist, ob du halten darfst, ist es immer besser, einen legalen Parkplatz zu suchen. Die Theoriefragen zu Signalen und Halteregeln behandeln wir auch im Rahmen der VKU-Vorbereitung.
Häufige Fragen
Darf ich im Parkverbot kurz jemanden aussteigen lassen?
Ja. Im Parkverbot sind kurze Halts zum Ein- und Aussteigen erlaubt, sofern du beim Fahrzeug bleibst oder die Person sofort aussteigt. Du darfst das Fahrzeug jedoch nicht abstellen und weggehen.
Woran erkenne ich ein Halteverbot in der Schweiz?
Ein Halteverbot wird durch ein gelbes, durchgehendes Zickzackmuster auf dem Boden oder durch ein spezifisches Strassensignal angezeigt. Im Gegensatz zum Parkverbot sind hier auch kurze Stopps verboten.
Was passiert, wenn ich im Halteverbot parkiere?
Im Halteverbot zu parkieren kann zu einer Busse und zum Abschleppen deines Fahrzeugs führen. Die Abschleppkosten zuzüglich der Gebühren für das Freikaufen können mehrere Hundert Franken betragen, hinzu kommt die eigentliche Busse.