Moderne Autos sind oft vollgepackt mit Technologie: Spurhalteassistenten, automatische Notbremsung und eben auch elektrische Handbremsen, die sich mit einem kleinen Knopfdruck betätigen lassen. Das ist praktisch im Alltag, wirft beim Lernfahren aber eine naheliegende Frage auf: Darf man mit einem Auto mit elektronischer Parkbremse auf Lernfahrt gehen, und muss die Begleitperson trotzdem eingreifen können?
Was das Gesetz sagt
Die Grundlage liefert Art. 27 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). Dort steht, dass ein Lernfahrzeug mit einer zweiten Betätigungsvorrichtung für Bremse und Kupplung ausgestattet sein muss, wenn die Begleitperson eingreifen können muss. Bei privaten Übungsfahrten (also ausserhalb des Fahrlehrerunterrichts) gilt: Das Fahrzeug muss technisch geeignet sein. Die elektrische Handbremse ist jedoch keine Betriebs- sondern eine Feststellbremse. Sie ist nicht dafür gedacht, das Fahrzeug im Fahrbetrieb abzubremsen. Deshalb ist sie bei der Frage der Begleitperson-Eingriffsmöglichkeit nicht relevant. Entscheidend ist die Fussbremse.
Für private Übungsfahrten reicht es, wenn die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzt und verbal eingreifen kann. Ein doppeltes Bremspedal ist bei Privatfahrten gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das bedeutet: Ein Auto mit elektronischer Parkbremse ist für Lernfahrten grundsätzlich erlaubt, sofern es die übrigen Anforderungen erfüllt.
Welche Autos sind für Lernfahrten geeignet?
Bei privaten Übungsfahrten ohne Fahrlehrer gelten die Anforderungen aus Art. 27 VZV. Das Fahrzeug muss zugelassen, betriebssicher und für die jeweilige Kategorie geeignet sein. Eine elektronische Parkbremse ist kein Ausschlusskriterium. Viele aktuelle Modelle wie VW Golf, Seat Leon, Skoda Octavia oder BMW 3er sind serienmässig mit EPB (Electronic Parking Brake) ausgestattet und problemlos für Lernfahrten geeignet. Wichtig ist aber: Bei automatischen Getrieben und EPB zusammen solltest du die Fahrzeugbedienung vorher gut kennen, damit keine Verwirrung entsteht. Dein Fahrlehrer zeigt dir beim ersten Fahrstunden-Termin, wie du mit dem jeweiligen Fahrzeug umgehst.
- Elektronische Parkbremse (EPB) ist bei Lernfahrten erlaubt
- Die Fussbremse bleibt die entscheidende Bremse im Fahrbetrieb
- Doppelpedale sind nur im Fahrlehrerfahrzeug Pflicht, nicht bei Privatfahrten
- Das Begleitfahrzeug muss technisch einwandfrei und korrekt zugelassen sein
- Automatikgetriebe und EPB: vorher Bedienung üben, um Verwechslungen zu vermeiden
Häufige Fragen
Darf man mit einem Automatik-Auto mit elektrischer Handbremse Lernfahrten machen?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Die elektronische Parkbremse ist kein Hindernis für private Übungsfahrten. Beachte jedoch, dass ein Lernfahrausweis auf einem Automatikgetriebe dich nach dem Bestehen der Prüfung zunächst auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
Muss die Begleitperson bei einer elektrischen Handbremse eingreifen können?
Bei privaten Übungsfahrten ist kein doppeltes Bremspedal vorgeschrieben. Die Begleitperson muss verbal anleiten können, aber kein Bremspedal bedienen. Die elektrische Parkbremse ist ohnehin keine Betriebsbremse und daher bei dieser Frage nicht relevant.
Welcher Gesetzesartikel regelt die Anforderungen an Lernfahrzeuge in der Schweiz?
Art. 27 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) legt fest, welche technischen Anforderungen an Fahrzeuge gelten, die für Lernfahrten genutzt werden. Fahrschulen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, für private Übungsfahrten gelten etwas lockerere Regeln.