Fahrstunden mit dem Fahrlehrer sind unverzichtbar, aber sie allein reichen oft nicht aus, um wirklich sicher und selbstverständlich zu fahren. Private Übungsfahrten füllen diese Lücke. Du kannst in deinem eigenen Tempo üben, Strecken mehrmals fahren, Fehler machen ohne Prüfungsdruck und das Fahrgefühl in Alltagssituationen entwickeln. Aber nicht einfach so: In der Schweiz gibt es klare Regeln, wer dich begleiten darf und was du beachten musst.
Wer darf als Begleitperson fungieren?
Die Schweizer Gesetzgebung stellt klare Anforderungen an die Begleitperson. Sie muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerausweises Kategorie B sein. Der Ausweis darf in dieser Zeit nicht entzogen worden sein. Ausserdem muss die Begleitperson während der Fahrt nüchtern sein, also ohne Alkohol, Drogen oder andere leistungsbeeinflussende Mittel. Sie sitzt auf dem Beifahrersitz und übernimmt die Aufsicht. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Doppelpedale im Privatfahrzeug, die Begleitperson kann also nur verbal eingreifen.
Es lohnt sich, Begleitpersonen gut auszuwählen: Jemand, der ruhig erklären kann, nicht nervös wird und konstruktives Feedback gibt, ist mehr wert als jemand, der zwar die formalen Anforderungen erfüllt, aber mehr Stress erzeugt als Vertrauen aufbaut.
Wie gestaltest du die Übungsfahrten wirklich effektiv?
Der häufigste Fehler bei Übungsfahrten: immer dieselbe Strecke fahren, die man eh schon kennt. Variiere bewusst. Fahre zu verschiedenen Tageszeiten, auch bei Dunkelheit und Regen. Übe das Einparken in echten Parkhäusern, nicht nur auf dem leeren Supermarktparkplatz am Sonntag. Fahr auf der Autobahn, im Dorf, auf Bergstrassen. Und kommuniziere mit deinem Fahrlehrer: Sag ihm, was du privat geübt hast, dann kann er gezielte Rückmeldung geben und in den Fahrstunden darauf aufbauen.
- Begleitperson: mindestens 23 Jahre alt, Führerausweis B seit mind. 3 Jahren
- Kein Alkohol oder Drogen bei der Begleitperson während der Fahrt
- Keine Doppelpedale im Privatfahrzeug vorgeschrieben
- Strecken variieren: Autobahn, Stadt, Land, Nacht, schlechtes Wetter
- Kurzes Briefing vor jeder Fahrt: was wird heute geübt?
- Debriefing nach der Fahrt: was lief gut, was beim nächsten Mal verbessern?
- Fahrlehrer über private Übungen informieren, damit er gezielt darauf eingehen kann
Häufige Fragen
Wer darf mich in der Schweiz bei privaten Übungsfahrten begleiten?
Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und den Führerausweis Kategorie B seit mindestens 3 Jahren besitzen, ohne Entzug in dieser Zeit. Ausserdem muss sie während der Fahrt nüchtern sein.
Brauche ich für Übungsfahrten ein speziell ausgerüstetes Fahrzeug?
Nein. Für private Übungsfahrten ist kein Fahrzeug mit Doppelpedalen notwendig. Das Fahrzeug muss technisch einwandfrei und korrekt zugelassen sein. Der Lernfahrausweis muss für die entsprechende Fahrzeugkategorie ausgestellt sein.
Wie viele private Übungsfahrten sollte ich vor der Führerprüfung absolvieren?
Es gibt keine gesetzliche Mindestanzahl. Empfohlen werden jedoch so viele Übungsfahrten wie möglich, um Fahrroutine in verschiedenen Situationen aufzubauen. Als Richtwert gilt: mindestens 100 bis 150 Kilometer in unterschiedlichen Verkehrssituationen und Tageszeiten.