Voraussetzungen für den Nothelferkurs:
Der Nothelferkurs ist verpflichtend für den Erwerb eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B und
B1. Erst nach vollständiger Teilnahme und Erhalt des Nothelferausweises kannst du ein Gesuch für den
Lernfahrausweis stellen. Der Original-Nothelferausweis muss dem Gesuch beigelegt werden.
Die Gültigkeit des Nothelferausweises beträgt sechs Jahre ab dem Ausstellungdatum.
Von der Pflicht zum Nothelferkurs befreit sind:
- Inhaber eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Diplomiertes Pflegefachpersonal
- Instruktoren von Nothelferkursen
- Personen mit einer anerkannten Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen
- Armee-Angehörige seit 1. Januar 2020 mit dem Eintrag «Nothilfekurs Schweizer Armee» im Dienstbuch