Voraussetzungen für den Nothelferkurs:
Der Nothelferkurs ist verpflichtend für den Erwerb eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B und
B1. Erst nach vollständiger Teilnahme und Erhalt des Nothelferausweises kannst du ein Gesuch für den
Lernfahrausweis stellen. Dem Gesuch legst du eine Kopie des Nothelferausweises bei, das Original behältst
du.
Die Gültigkeit des Nothelferausweises beträgt sechs Jahre ab dem Ausstellungdatum.
Von der Pflicht zum Nothelferkurs befreit sind:
- Inhaber eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Diplomiertes Pflegefachpersonal
- Instruktoren von Nothelferkursen
- Personen mit einer anerkannten Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen
- Armee-Angehörige seit 1. Januar 2020 mit dem Eintrag «Nothilfekurs Schweizer Armee» im Dienstbuch